Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen

Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Im Bundesanzeiger vom 29.12.2023 wurden die Rahmenbedingungen veröffentlicht. Die Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird über die KfW realisiert. Anträge können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 gestellt werden.

Gegenstand der Förderung im Bereich Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) im Bestand

- Solarterhmische Anlagen

- Biomasseheizungen ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung

- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

- Brennstoffzellenheizung

- Wasserstofffähige Heizungen

- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

- Anschluss an ein Gebäudenetz

- Anschluss an ein Wärmenetz

- Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt

     Förderübersicht Einzelmaßnahmen   

Weiterführende Links